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   BVerwG, 27.11.1991 - 1 WB 17.91   

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BVerwG, 27.11.1991 - 1 WB 17.91 (https://dejure.org/1991,9666)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.1991 - 1 WB 17.91 (https://dejure.org/1991,9666)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 1991 - 1 WB 17.91 (https://dejure.org/1991,9666)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Stellungnahme eines Vorgesetzten bezüglich der Fähigkeiten eines Soldaten - Rechtliche Einordnung der Beurteilungen von Soldaten und Stellungnahmen höherer Vorgesetzter - Rechtsirrtumim Sinne des § 7 Abs. 1 Wehrbeschwerdeordnung (WBO)

 
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  • BVerwG, 22.02.1978 - 1 WB 74.77

    Höherer Vorgesetzter - Stellungnahme zur Beurteilung - Anfechtbare Maßnahme -

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1991 - 1 WB 17.91
    Wenngleich gegen Beurteilungen nach § 1 Abs. 3 WBO "eine Beschwerde nicht stattfindet", kann der Soldat eine Beurteilung ebenso wie die Stellungnahme des höheren Vorgesetzten zu der Beurteilung mit der Rüge anfechten, sie verstieße gegen Rechte, die ihm in bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind (vgl. Beschlüsse vom 11. Januar 1978 - BVerwG 1 WB 17.77 - <BVerwGE 53, 361>, vom 22. Februar 1978 - BVerwG 1 WB 74.77 - <BVerwGE 63, 3> und vom 10. August 1983 - BVerwG 1 WB 50.81 - <BVerwGE 76, 106 [f.]>).
  • BVerwG, 11.01.1978 - 1 WB 17.77

    Stellungnahmen zu Beurteilungen - Anfechtung - Beurteilender - Beurteilung -

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1991 - 1 WB 17.91
    Wenngleich gegen Beurteilungen nach § 1 Abs. 3 WBO "eine Beschwerde nicht stattfindet", kann der Soldat eine Beurteilung ebenso wie die Stellungnahme des höheren Vorgesetzten zu der Beurteilung mit der Rüge anfechten, sie verstieße gegen Rechte, die ihm in bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind (vgl. Beschlüsse vom 11. Januar 1978 - BVerwG 1 WB 17.77 - <BVerwGE 53, 361>, vom 22. Februar 1978 - BVerwG 1 WB 74.77 - <BVerwGE 63, 3> und vom 10. August 1983 - BVerwG 1 WB 50.81 - <BVerwGE 76, 106 [f.]>).
  • BVerwG, 10.08.1983 - 1 WB 50.81

    Dienstliche Beurteilung - Antrag auf gerichtliche Entscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1991 - 1 WB 17.91
    Wenngleich gegen Beurteilungen nach § 1 Abs. 3 WBO "eine Beschwerde nicht stattfindet", kann der Soldat eine Beurteilung ebenso wie die Stellungnahme des höheren Vorgesetzten zu der Beurteilung mit der Rüge anfechten, sie verstieße gegen Rechte, die ihm in bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind (vgl. Beschlüsse vom 11. Januar 1978 - BVerwG 1 WB 17.77 - <BVerwGE 53, 361>, vom 22. Februar 1978 - BVerwG 1 WB 74.77 - <BVerwGE 63, 3> und vom 10. August 1983 - BVerwG 1 WB 50.81 - <BVerwGE 76, 106 [f.]>).
  • BVerwG, 06.03.1991 - 1 WB 22.91

    Wehrbeschwerdeordnung - Truppendienstliche Angelegenheit - Klage vor

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1991 - 1 WB 17.91
    Sein Rechtsirrtum geht zu seinen Lasten (Beschluß vom 6. März 1991 - BVerwG 1 WB 22.91 -).
  • BVerwG, 19.02.1986 - 1 WB 125.82

    Nichtigkeit einer truppendienstlichen Maßnahme - Verstöße gegen

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1991 - 1 WB 17.91
    Selbst wenn man die Rechtswidrigkeit der zweiten Stellungnahme unterstellt, bleibt sie mit allen Konsequenzen, weil sie erkennbar nicht nichtig ist (Beschluß vom 19. Februar 1986 - BVerwG 1 WB 125.82 - ), eine förmliche Stellungnahme zu einer planmäßigen Beurteilung.
  • BVerwG, 24.02.1987 - 1 WB 111.85

    Antrag eines Berufssoldaten auf Aufhebung seiner Beurteilung durch seinen

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1991 - 1 WB 17.91
    Der BMVg hat zu Recht darauf hingewiesen, daß "Stellungnahmen" zu Gegenvorstellungen (Nr. 1102 i.V.m. Nr. 1001 Buchstabe b) ZDv 20/6 nicht mit förmlichen Rechtsbehelfen angegriffen werden können (vgl. Beschluß vom 24. Februar 1981 - BVerwG 1 WB 111.85 - und vom 27. August 1987 - BVerwG 1 WB 179.86 -).
  • BVerwG, 27.08.1987 - 1 WB 179.86

    Beschwerde gegen die dienstliche Beurteilung eines Soldaten - Herabsetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1991 - 1 WB 17.91
    Der BMVg hat zu Recht darauf hingewiesen, daß "Stellungnahmen" zu Gegenvorstellungen (Nr. 1102 i.V.m. Nr. 1001 Buchstabe b) ZDv 20/6 nicht mit förmlichen Rechtsbehelfen angegriffen werden können (vgl. Beschluß vom 24. Februar 1981 - BVerwG 1 WB 111.85 - und vom 27. August 1987 - BVerwG 1 WB 179.86 -).
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